BAG: Entschädigung für Fahrtkosten nach Versetzung
Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis
Die Überwachung des Arbeitsplatzes per Video stellt für Beschäftigte einen ganz erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Dennoch kann es berechtigte Interessen (wie die Überwachung eines technischen Systems oder auch den Schutz vor Diebstählen) geben. Jetzt hat das BAG in seinem Urteil vom 23. August 2018 (2 AZR 133/18) entschieden, dass der Arbeitgeber – auch nach sechs Monaten – nicht gehindert ist gespeicherte Bildsequenzen auszuwerten und eine dokumentierte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers mit einer Kündigung zu ahnden.
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