Abmahnungsgründe müssen konkret formuliert sein
Eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung ist aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu streichen. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat nun einige Fragen der Beweislast konkretisiert: Eine Abmahnung muss bestimmte Bedingungen erfüllen, damit sie überhaupt gültig ist, und ein Fehlverhalten muss der Arbeitgeber im Zweifel genau beweisen.
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