Corona-Quarantäne ist kein Kündigungsgrund
Ein Arbeitgeber kann nicht kündigen, weil der Arbeitnehmer wegen einer behördlich angeordneten COVID-19-Quarantäne nicht zur Arbeit erscheint. Das gilt auch in Kleinbetrieben (hier: Dachdeckerbetrieb), in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt – so das Arbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil.
„Corona-Quarantäne ist kein Kündigungsgrund“ weiterlesen- Konzeptbild: Coronabedingte Kündigung, Mann mit Mundschutz und Latexhandschuhen hält Schild hoch: ©Sonja Birkelbach I AdobeStock