Gesetzliche Unfallversicherung: Kein Arbeitsunfall bei Sägearbeiten
Nicht jede Gefälligkeit ist versichert: Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn sich jemand verletzt, während er für eine Nachbarin Sägearbeiten mit einer Kreissäge ausführt – so das Thüringer Landessozialgericht. Darum geht es:
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