Betriebsratsvorsitzender kann auch Datenschutzbeauftragter sein
Das Amt eines Betriebsratsvorsitzenden ist nicht inkompatibel mit dem Amt als betrieblicher Datenschutzbeauftragter – so das Sächsische Landesarbeitsgericht. Wahrscheinlich wird aber das BAG noch klären, ob dies auch nach Inkrafttreten der DSGVO noch der Fall ist.
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