Beteiligungsdefizite für Europäische Betriebsräte (EBR)
Die EU-Kommission hatte nach der letzten Neufassung der Richtlinie für EBR 2009 angekündigt, nach einigen Jahren zu überprüfen, ob die gesetzlichen Neuerungen die Gründung von EBR und ihre Arbeit unterstützen. Im Frühjahr ist endlich das erstellte Gutachten von der Kommission veröffentlicht worden.
Unter anderem wird darin festgestellt, dass die Anhörung des EBR wenig Wirksamkeit entfaltet. Die Rechte des EBR sind mit denen des Wirtschaftsausschusses zu vergleichen. Die Anhörung entspricht dabei der Beratung mit dem Arbeitgeber. Die Meinung der Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen kann in die letztliche Entscheidung einfließen. Es gibt aber keine Mitbestimmung in diesem Bereich.
„Beteiligungsdefizite für Europäische Betriebsräte (EBR)“ weiterlesen