Betrieblicher Neustart nach Corona löst Mitbestimmungsrechte aus
Bevor sich die Werkstore nach einer Betriebsschließung wieder öffnen oder das Arbeiten im Homeoffice auf ein Normalmaß reduziert wird, sind mit dem Betriebsrat die Beschäftigungskonzepte hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Erstellung von Dienstplänen und der Regelungen zur Kurzarbeit zu überprüfen. Lässt der Arbeitgeber diese Mitbestimmungsrechte beim Neustart und der Wiederaufnahme des Normalbetriebs unberücksichtigt, kann der Betriebsrat die Rückkehr vorläufig verhindern. Das bestätigen aktuell die Arbeitsgerichte in Neumünster, Berlin und Stuttgart.
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